| |
| 07.12.2003 - 10. Prozeßtag im Verfahren gegen Daniel, Marco und Carsten |
| Geschrieben von: roterstern |
| Kategorie: |
Repressionen |
Der heutige Prozeßtag begann mit einer Erklärung von Carstens Anwältin
zur Ablehnung des Antrages auf Hinzuziehung von
Verfassungsschutzunterlagen und zur Vorladung relevanter
VerfassungsschützerInnen die ihre Observationsergebnisse bezüglich des
Magdeburger AZs bekanntgeben sollten (siehe letzter Prozeßbericht), denn
schließlich wurde dieser ausführlich im VS-Bericht erwähnt. Sie
begründete, daß die Einführung der “Erkenntnisse” des
Verfassungsschutzes – anders als vom Gericht bewertet – für das
Verfahren dringend geboten seien.
Nach der üblichen Verhandlungspause erwiderte Staatsanwalt Hornick
überraschenderweise, daß auch eine ausführliche Erwähnung im VS-Bericht
nicht zwingend den Schluß zulasse, daß die beschriebene Gruppe auch
tatsächlich beobachtet wurde. Da man lediglich davon ausgehen kann,
jedoch nicht davon ausgehen muß, daß der AZ vom Verfassungsschutz
observiert wurde, sei dieser Beweisantrag abzulehnen. Konkret bestätigte
die Bundesanwaltschaft damit ganz offiziell, was viele schon vorher
wußten: Verfassungsschutzberichte sind eher das Produkt (recht
schlechter) künstlerischer als geheimdienstlicher Arbeit.
Darüber hinaus wurde von den AnwältInnen beantragt, die Polizistin
erneut zu laden, die das Paket unter dem BGS-Auto gefunden hatte. Sie
sollte bestätigen, daß dieses kein anderer Cop ohne Handschuhe angefaßt
hatte und demzufolge die vielen, nicht mehr kenntlich zu machenden
Fingerabdrücke (siehe 6. Prozeßtag) bereits vor Entdeckung des Pakets
darauf waren, d.h. von vielen anderen (unbekannten) Personen außer
Daniel stammen könnten. Aber auch dieser Antrag wurde vom Senat mit dem
Verweis abgelehnt, daß dieser Schluß möglich aber nicht zwingend
notwendig ist.
Danach wurde der Antrag gestellt auch einen weiteren Polizeizeugen
nocheinmal vorzuladen. Dieser sollte bestätigen, daß ein gefundenes
Dokument vor dem Jahre 2001 verfaßt sein muß, da in diesem u.a. eine
Vokü vor dem Arbeitsamt und ein Treffen im Winterhafen (ehemaliges
linkes Wohnprojekt) erwähnt wurden. Beides, so könne der Cop bestätigen,
müsse sich auf das Jahr 2000 beziehen, da es nur einmal eine Vokü vor
dem Arbeitsamt gab und der Winterhafen kurze Zeit später nicht mehr
existierte. Der Senat meinte jedoch, daß sich die Vokü auch auf weitere
geplante hätte beziehen können, nicht nur auf die stattgefundene und mit
Winterhafen in Magdeburg nicht zwingend das Wohnprojekt gemeint sein
muß. Das ist zwar für jedeN, der/die das einzelnstehende Haus in einer
Parkanlage kennt ziemlich albern aber der Richter sieht und kennt
vielleicht mehr als einE NormalsterblicheR.
Ebenfalls abgelehnt wurde die Vorladung von Cops, die Carsten und Daniel
observierten und bestätigen sollten, daß diese zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung der BekennerInnenschreiben sowie der angeblichen
Auflösungserklärung überhaupt keinen Kontakt hatten, denn sie hätten ja
auch heimlich, schriftlich oder telefonisch kommunizieren können.
Als letztes wurde noch beantragt – und diesmal auch genehmigt- einige
Beispielstreffer der Internet-Suchmaschine Google in den Prozeß
einzuführen, die beweisen sollen, daß es nicht ein seltener Fehler
sondern durchaus üblich ist, DaimlerC(h)rysler ohne “h” zu schreiben.
Ein Argument der Anklage ist nämlich, daß auf gefundenen Notizen der
Angeklagten dieser Fehler ebenso vorkommt, wie in einem
BekennerInnenschreiben. Dies lege laut BAW den Schluß nahe, daß die
Angeklagten den Anschlag begangen hätten. Durch die neuen Google-Beweise
müssen nun vielleicht unter anderem die Verwaltung des Bundeslandes
Bremen, die Humboldt-Uni, der Gemeinderat von Schierbach, das Hamburger
Abendblatt und der Junge-Freiheit- ääh Magdeburger-Volksstimme-Autor
Bernd Kaufholz mit Hausdurchsuchungen rechnen.
Im Anschluß daran wurde der Prozeß gegen 13.30 Uhr auf nächste Woche
vertagt (Achtung: am Mittwoch, den 10.12. ist kein Prozeßtermin).
no justice - no peace
|
| Dieser Artikel wurde
2887 mal gelesen. |
| |
|
|
|
|
 |