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| 16.12.2003 - Gesinnungsurteile gegen Marco, Daniel und Carsten + spontane Demos in mehreren Städten |
| Geschrieben von: roterstern |
| Kategorie: |
Repressionen |
Gesinnungsurteil gegen die drei Magdeburger im 129a-Verfahren
13.Prozeßtag 16.12.03
Wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung in vier Fällen wurden Marco zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und Daniel zu zwei Jahren Freiheitsstrafe (Jugendstrafrecht) verurteilt! Carsten wurde aufgrund der schlechten Indizienlage frei gesprochen und erhält Haftentschädigung!
Nach dem ohnehin schon mehr als absurden Prozeß, verkündete heute der Strafsenat seine ganz persönliche Meinung (und anders sind die Äußerungen Hennings nicht zu werten) zur Verübung von zwei geglückten und zwei versuchten Brandanschlägen durch die Angeklagten.
In seinen Vorabbemerkungen kam Ri Hennig nicht umhin zu sagen, daß der Senat sich nicht habe „unter Druck setzen lassen, weder von den Angeklagten noch dem Publikum“.
Denn „hätte es den Autonomen Zusammenschlusz (AZ) nicht gegeben, wären wir heute nicht hier“.
Der Senat (in persona Richter Hennig) selbst führte aus, daß es sich hier um Indizienbeweise gehandelt habe, die aber, lege man die Mosaiksteinchen zusammen, das Gesamtbild ergäben, daß sich aus dem AZ heraus, dem die drei Angeklagten angehören, eine terroristische Vereinigung gegründet habe. Aus den Papieren das AZ wäre für den Senat ersichtlich gewesen, daß es ich beim AZ um eine Gruppe handele, die Hinweise auf Gewaltbereitschaft zulasse. Daraus sei nicht zwingend zu schließen, daß diese die Keimzelle der Terrorgruppe sei, die Verbindung sei in der personellen Übereinstimmung zu sehen. Zur Auflösungserklärung sei festzustellen: „ wer sich aufgelöst hat, muß sich notwendigerweise gegründet haben.“
In der Art und Weise wie die Bekennerschreiben verfaßt waren (sz statt ß und Chrysler ohne h) und Schreiben, die bei Marco gefunden wurden, solle ein Beweis dafür sein, daß Marco der Autor der Bekennerschreiben war. So auch die Übereinstimmung der Schreibmaschinen.
Daniels Alibi wurde in „erhebliche“ Zweifel gezogen. Außerdem sage die Tatsache, daß Daniel zur Tatzeit nicht vor Ort war, nicht aus, daß er nicht an der Vorbereitung der Anschläge beteiligt gewesen sei, der Fingerabdruck auf dem Karton unter dem BGS-Bus sei ein Beweis für die Einbindung in die Vorbreitung der Anschläge. Außerdem schloß sich der Senat vollends der BAW (Bundesanwaltschaft) an, als er meinte, daß die Telefonüberwachung eindeutig ergeben habe, daß Daniel sich habe absetzen wollen.
Carsten schlußendlich „profitierte nun von der im Verfahren geänderten Beweislage und hatte vor seiner eigenen Verhaftung vorgesorgt“. Es gäbe gegen ihn keinen konkreten Beweis, weshalb er heute noch mal „von der Schippe gesprungen“ sei.
„Wehret den Anfängen“…
Während der ganzen Urteilsverkündung, und daß war der zusätzliche Hammer, konnte der Richter die ganze Zeit nicht umhin, mal so richtig loszuwerden, was er von der Linken hält, denn „wer Brände legt will töten“ und zitierte damit aus einem linken Flugblatt, welches im Zusammenhang mit Übergriffen von Nazis verfaßt wurde. Außerdem ist es noch gar nicht so lange her, daß „Bücher verbrannt wurden und Synagogen brannten“. Vor dreißig Jahren brannten auch erst nur Kaufhäuser und „dann wurden Menschen getötet.“ So könne man von den Angeklagten zwar nicht behaupten, daß sie „Topterroristen“ seien, aber man müsse den Anfängen wehren.
Entsprechend wutgeladen war die Stimmung im Zuschauerraum, denn ein derart arrogantes und herablassendes Verhalten sowohl gegenüber den Angeklagten als auch dem Publikum war schier nicht auszuhalten. Pauschal wurde dem Publikum unterstellt, daß, würden „hier heute drei Kahlgeschorene mit Springerstiefeln sitzen, und die drei Angeklagten als Nebenkläger auf der Anklagebank zugegen sein“, wir uns über einen Freispruch genauso „aufregen“ würden.
Die Anwaltschaft geht nach der heutigen Urteilsverküngung davon aus, daß die BAW in Revision gehen wird. Selbes wird auch die Verteidung der Verurteilten tun. Dies bedeutet, daß die Angeklagten bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils auf freiem Fuß bleiben, aber eventuell auch mit neuen Repressionen gegen die Magdeburger Szene zu rechnen ist, da es weitere Beschuldigte gibt und die BAW sicherlich an einer Verurteilung nach § 129a festhalten wird.
Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg
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Im Laufe des Tages fanden in Halle, Dessau sowie in Nürnberg spontane Demonstrationen statt.
Die Demonstranten äußerten ihren Unmut über die hohen Haftstrafen gegen Daniel und Marco.
In Nürnberg zogen mehrere Demonstranten durch die Innenstadt und informierten die Bürgers.
Die netten Herren in grün beteiligten sich heute nicht an der Demo.
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
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