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30.11.2004 - NN: NS-Propaganda im Gerichtssaal
Geschrieben von: 23
Kategorie: Faschismus und Rassismus

Nürnberger Nachrichten vom 30.11.04

Neonazi Ittner vor Gericht
Anklage wegen Volksverhetzung  NS-Greuel geleugnet

NÜRNBERG (Eig. Ber./fra)  Der Zirndorfer Neonazi Gerhard Ittner (46) muss sich seit gestern unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten.

Zum Auftakt des Prozesses vor der Staatsschutzkammer verlangte der Anwalt des 46-Jährigen, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft habe die Straftaten nicht ausreichend konkret dargelegt. Dieser Antrag scheiterte ebenso wie weitere Vorstöße gegen den Prozessverlauf.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Internet und in einer Rede in Nürnberg 2003 die Bundesrepublik verunglimpft, NS-Verbrechen geleugnet und mehrere Personen beleidigt zu haben. Bei einer Verurteilung muss er mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. (Bericht Seite 2)

NÜRNBERG - Gleich zum Auftakt des Strafprozesses gegen den Zirndorfer Neonazi Gerhard Ittner und einen Mitangeklagten versuchen die Verteidiger, die Verhandlung vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth durch Verfahrensanträge zu stoppen. Doch mit dieser Strategie scheitern sie am ersten Tag. Das Gericht lehnt mehrere Vorstöße zu Formfehlern und Befangenheit ab.

Das große Polizeiaufgebot außerhalb des Justizpalastes und im Gerichtssaal 619 und die zahlreichen Medien weisen bereits am Morgen darauf hin: Hier startet kein ganz alltäglicher Prozess.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den 46-jährigen Gerhard Ittner wiegen schwer: Volksverhetzung, Verunglimpfung des Staates, von Verfassungsorganen und Religionsgemeinschaften, Leugnen von Verbrechen der Nationalsozialisten gegen jüdische Bürger und Beleidigung mehrerer Personen. Darunter sind Bundeskanzler Gerhard Schröder, der Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg, Arno Hamburger, und Stadtrechtsdirektor Hartmut Frommer.

Zahlreiche Zitate

Fast drei Stunden braucht der Staatsanwalt, um die Anklageschrift vorzulesen. Sie enthält zahlreiche Zitate aus Internetveröffentlichungen, die Ittner zwischen 2002 und 2004 geschrieben haben soll. Zum Teil seien sie dann von dem 34-jährigen Mitangeklagten ins weltweite Netz gestellt worden. Das räumt dieser später über seinen Anwalt ein. Von strafbaren Inhalten will er nichts gewusst haben.

Die zweite Säule der Anklage: eine Veranstaltung von 150 Neonazis im September 2003 auf dem Max-Morlock-Platz vor dem Nürnberger Franken-Stadion. Auch hier hatte Ittner laut Staatsanwalt zahlreiche Formulierungen gewählt, die die genannten Straftatbestände erfüllen. Bei einer Verurteilung drohen ihm nun bis zu fünf Jahre Haftstrafe.

Nicht nur der Hauptangeklagte will den Gerichtssaal zur Bühne umfunktionieren. Schon vor Beginn der Sitzung ruft jemand unter dem Gelächter der Gesinnungsgenossen zwei Mal in ein Mikrofon: Achtung, Achtung, hier spricht die deutsche Reichsregierung! Ein Wachbeamter versucht wenig später vergeblich, dem Zirndorfer Neonazi Interviews vor laufender Kamera im Saal zu untersagen. Erst der Vorsitzende Richter spricht ein Machtwort, vor allem an die zahlreichen Besucher aus der rechten Szene: Wer meint, hier eine Politschau veranstalten zu müssen, etwa mit Gesten, Zwischenrufen und Parolen, der fliegt sofort raus.

Anscheinend unbeeindruckt

Doch zumindest der 46-jährige Zirndorfer gibt sich unbeeindruckt. Noch vor Prozessbeginn wiederholt er mehrfach Aussagen, deretwegen der Neonazi angeklagt ist. Beim Verlesen der Anklageschrift nickt er immer wieder beifällig, als wolle er seinen Zitaten noch einmal Nachdruck verleihen.

Später nutzt er einen vergeblichen Befangenheitsantrag gegen den Staatsanwalt, erneut für seine nicht nachvollziehbaren, falschen historischen und völkerrechtlichen Ausführungen. Ittner bezeichnet sich als Nationalsozialist und Sachwalter des Deutschen Reiches. Er erkennt die Bundesrepublik Deutschland und damit die Zuständigkeit des Gerichts nicht an.

Weder das Gericht noch der Staatsanwalt lassen sich beirren. Und ein halbes Dutzend Rechtsreferendare im Saal weiß bei vielen Einlassungen des Hauptangeklagten nicht so recht, ob es nun lachen oder weinen soll.

Drei Monate U-Haft

Ittner saß heuer bereits von April bis Anfang Juli wegen Fluchtgefahr in Nürnberg in Untersuchungshaft. Ein erster Prozess-Termin war im Juni geplatzt, weil eine Richterin schwer erkrankt war. Der Zirndorfer Neonazi galt eine Zeit lang als führender Kopf in der rechten Szene Nordbayerns.

Zuvor hatte er sich mit der NPD und DVU überworfen. Auch seine Öffentlichkeitsarbeit für die Nürnberger Bürgerinitiative Ausländerstopp, die mit dem NPD-Landesvorsitzenden Ralf Ollert einen Stadtrat stellt, währte nicht lange. Dafür tauchen aus dieser Zeit ebenfalls Internettexte von Wolfswind, wie sich Ittner manchmal in der Szene nennt, in der Anklageschrift auf.

Der Prozess, für den zunächst fünf Tage eingeplant sind, wird heute fortgesetzt.

ANDREAS FRANKE





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Kommentare
Geschrieben von 23 am 01.12.2004 um 17.19 Uhr:
NN: vom 01.12.04

Hetzparolen gegen den Staat
Neonazi Ittner setzt seine NS-Propaganda vor Gericht fort

Am zweiten Prozesstag gegen den Zirndorfer Neonazi Gerhard Ittner hat der Hauptangeklagte vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth sein Rederecht zu weiterer Propaganda für den Nationalsozialismus und gegen die Bundesrepublik Deutschland genutzt.

Eigentlich wollte er ja Zoologe werden, meinte Gerhard Ittner im Rückblick auf seine Kindheit. Doch als der 46-Jährige vor Gericht seine Vorliebe für „die belebte Natur“, für „die Tiere und Pflanzen und die Schöpfung“ schilderte, ahnten manche im Saal 619 schon, wohin das führen sollte. Sehr schnell landete der Angeklagte dann auch bei der Rassenlehre und verfiel wieder in die Diktion nationalsozialistischer Ideologen.

Da waren schon zwei Stunden vom Vormittag vergangen. Zwei lange Stunden, in denen der Neonazi eher eine Rede an seine ergrauten Fans unter den Zuhörern hielt als zur Sache und zu den Anklagevorwürfen. Mit seinen langatmigen Vorträgen strapazierte Ittner nicht nur mehrmals die Geduld des Vorsitzenden Richters.

Immer, wenn sich der selbst ernannte „Sachwalter des Deutschen Reiches“ in Rage redete und den Faden verlor, versuchte selbst sein Anwalt, ihn zu bremsen. Doch vergeblich. Auch am zweiten Prozesstag wählte der unter anderem wegen Volksverhetzung Angeklagte Formulierungen, die den Staatsanwalt veranlassten, ihn im Gerichtssaal vor weiteren Straftaten zu warnen.

Ittner nutzte vor Gericht das Rederecht des Rechtsstaates, den er eigentlich ablehnt. Er nutzte es weidlich aus, um Propaganda für den Nationalsozialismus und gegen die Bundesrepublik Deutschland zu machen. Als er aber auch noch aus einem Buch zitieren wollte („Der Tod sprach polnisch“), um den Überfall deutscher Truppen auf Polen und den Auftakt Hitlers zum Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 zu rechtfertigen, platzte dem Sitzungsleiter der Kragen. Er untersagte Ittner, Passagen vorzutragen.

Einmal mehr ergriff der Anwalt des Angeklagten die Gelegenheit, um einen Antrag zum Verfahren zu stellen. So wurde der Prozess erneut unterbrochen. Erfahrene Prozessbeobachter interpretieren dies auch als Versuch, Formfehler des Gerichts zu provozieren, um später vielleicht einen Revisionsgrund aufgreifen zu können.

Auf jeden Fall sagte der Vorsitzende Richter Ittner voraus: „Sie werden hier nicht tagelang reden.“ Genau das aber hat er vor. fra
 

Geschrieben von Herbert jarnig am 12.01.2005 um 19.03 Uhr:
Wie ist der Prozess gegen Gerhard Ittner ausgegangen vom 30.11.-06.12.2004 -
kommen noch weitere Berichte ??????????
 

 

 


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