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| 03.09.2003 - Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Nazi-Demo |
| Geschrieben von: 23 |
| Kategorie: |
International |
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Nazi-Demo
„Empörende“ Ziele
Stadt ist vorsichtig: Vorbereitung für Gegenkundgebung
Das Warten wurde zur Geduldsprobe, das Aufatmen war um so tiefer: Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Nazi-Demonstration, die am Samstag in Nürnberg stattfinden soll, gestern verboten.
Die Richter der 5. Kammer brüteten offensichtlich lange über ihrer Eilentscheidung. Dem Vernehmen nach hatten die Organisatoren der Kundgebung — der Zirndorfer Gerhard Ittner und der Hamburger Christian Worch — noch gestern Nachmittag einen umfangreichen Schriftsatz eingereicht. Es brachte ihnen nichts. Die Richter sehen durch die Demonstration die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet. Mit ihrem Verbot bestätigten sie einen entsprechenden Beschluss der Stadt.
Kernpunkt der Verbots-Begründung: Die geplante Route der Nazis. Sie wollten von der Beuthener Straße vor der Zeppelintribüne auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände durch die Südstadt bis zum Hauptmarkt ziehen. Dieser Weg stimmt mit den Aufmärschen und Fackelzügen des Parteitags der NSDAP im September 1938 weitgehend überein. Das Verwaltungsgericht nahm ihnen nicht ab, dass Weg und Termin mehr zufällig gewählt seien. Vielmehr seien Aufzug und Kundgebung Teile von Ittners Kampf „gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“. Dies folge aus der über die Kundgebungs-Organisatoren bekannt gewordenen Erkenntnisse und aus ihren Äußerungen. Das Gericht hat dabei auch die Rundbriefe, die der 45-jährige Ittner zur Vorbereitung der Demonstration im Internet verbreitet hat, ausgewertet.
Für Bürger „unerträglich“
Schlussfolgerung der Verwaltungsrichter: Die Veranstaltung würde die öffentliche Ordnung gefährden, „weil die Art und Weise sowie die Zielsetzung des Verhaltens der Versammlungsteilnehmer von der Bevölkerung als unerträglich und empörend empfunden würden.“ Dabei sei die historische Bedeutung Nürnbergs zu berücksichtigen, die nach dem Nationalsozialismus zu einer erheblichen Belastung des Ansehens geführt habe. Die Stadt arbeite seit langem daran, sich von dieser Last zu befreien.
Die Stadt reagierte erleichtert auf den Ansbacher Beschluss. Trotz sorgfältig ausgearbeiteter Schriftsätze konnte sie sich ihrer Sache nicht sicher sein. Schließlich hatte die selbe Kammer zu entscheiden, die im vergangenen Jahr das Verhalten der Polizei bei der NPD-Kundgebung 2001 als rechtswidrig eingestuft hatte. Damals hatten die Richter sogar gefordert, die Polizisten hätten notfalls prominente Gegendemonstranten wegtragen müssen, um der NPD den Weg frei zu räumen. Doch damals hatten die Rechten ein weit weniger provozierende Route gewählt und sich auch an Auflagen von Polizei und Stadt gehalten. Diesmal hingegen seien die — parteilosen — Antragssteller, so das Verwaltungsgericht, „für Auflagen nicht zugänglich gewesen“. Daher habe es kein milderes Mittel als das Verbot gegeben.
In einer ersten Stellungnahme meinte Bürgermeister Horst Förther: „Die Entscheidung ist ein positives Signal“. Das Gericht habe die Argumentation der Stadt „voll und ganz nachvollzogen“. Auch OB Ulrich Maly äußerte sich (aus dem Urlaub) „sehr zufrieden“. Damit sei aber nicht endgültig im Sinne der Stadt entschieden.
„Wir sind gewappnet“
Daher laufen die Vorbereitungen für eine Gegenkundgebung am Samstag, 6. September, um 12 Uhr vor dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände weiter. „Ein gemeinsamer Aufruf hierzu steht“, betonte SPD-Fraktionschef Gebhard Schönfelder, der sich über die Entscheidung freute. „Wir sind gewappnet, falls die Rechtsextremen weitere Rechtsinstanzen einschalten.“ Möglich ist noch eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München und dann eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
„Das Gericht hat die besondere Situation Nürnbergs berücksichtigt“, sagte CSU-Fraktionsvize Michael Frieser. Man müsse deutlich machen, dass es in der Stadt einen „gemeinsamen Bürgerwillen gegen bewusste Provokationen“ gebe. Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Brigitte Wellhöfer, begrüßte die Entscheidung und hofft, dass sie Bestand habe.
OB Ulrich Maly kehrt für die Gegenkundgebung am Samstag vorzeitig aus dem Urlaub zurück. Im Intranet der Stadt erfolgt erstmals ein Aufruf von ihm an alle Beschäftigten, an der Protestveranstaltung teilzunehmen. Arno Hamburger, Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde, kündigte an, dass viele Hundert Mitglieder — auch anderer Gemeinden — die Kundgebung aufsuchen werden.
Weiterer Bericht Seite 10
GUDRUN BAYER UND ANDREAS FRANKE
der zweite bericht:
Kommentar:
Die Quittung
Aber Hängepartie folgt
Die gestrige Entscheidung des Ansbacher Verwaltungsgerichts ist eine Genugtuung für alle Demokraten. Das Verbot des Naziaufmarschs hat vorerst Bestand. Allerdings hat Olaf Kuch vom Nürnberger Ordnungsamt, der die Untersagung hervorragend begründet hatte, keinen Zweifel, dass die Neonazis in die nächsten Instanzen gehen werden. Dennoch: Die Unbelehrbaren mit Christian Worch und dem Zirndorfer Gerhard Ittner an der Spitze haben eine erste richterliche Quittung für ihren antisemitischen und menschenverachtenden Propaganda-Schwall kassiert.
Der braune Aufzug, der sich am 6. September abspielen soll, trägt zu deutlich provokante Züge. Zu klar greift die beantragte Aufmarschroute auf die Reichsparteitage des NS-Regimes zurück. Die Rechtsradikalen wollen diese Stadt provozieren, ihre Bürger herausfordern. Längst hat Ittner mit einer erneuten Demo am Samstag darauf gedroht, bei der Verleihung des Nürnberger Menschenrechtspreises. Der Gerichtsbeschluss vom 2. September ist also nur ein Etappensieg. Nürnberg hat eine Hängepartie vor sich. Eine Horde von Rechtsextremisten versucht das öffentliche Leben einer Stadt zu diktieren und ihren Ruf in den Schmutz zu ziehen. Für den Fall, dass Karlsruhe die Neonazis marschieren lässt, wird diese Stadt sich dem Spuk entgegenzustellen wissen.
HANS PETER REITZNER
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